Als Vermieter haben Sie grundsätzlich die Option, Ihre Mietobjekte möbliert oder unmöbliert zu vermieten. Beide Szenarien sind möglich und für was Sie sich entscheiden, hängt oft von unterschiedlichen Faktoren ab. So sind Kurzzeit- oder Ferienwohnungen so gut wie immer möbliert – schließlich wird kein Mieter für einen Aufenthalt von einer Woche eine komplette Wohnungseinrichtung mitbringen.
Stellen Sie sich die Fragen, welche Voraussetzungen eine möblierte Wohnung eigentlich mitbringen muss und wie die Ausstattung in einer möblierten Wohnung typischerweise aussieht? Dann erfahren Sie die Antworten hier.
Wann gilt eine Wohnung als möbliert?
In der Praxis findet man oft die Begriffe „teilmöbliert“ und „vollmöbliert“. Rechtlich gesehen gibt es zwischen den beiden allerdings keinen Unterschied – eine Wohnung ist vor dem Gesetz entweder möbliert oder nicht. Um als möbliert so gelten, muss sie alle Einrichtungsgegenstände enthalten, die nötig sind, um sie dauerhaft zu bewohnen. Welche Möbel und Gegenstände im Detail in einer möblierten Wohnung vorhanden sein müssen, ist im Gesetz nicht festgelegt.
Grundsätzlich sollten also zumindest die grundlegenden Möbel wie ein Bett, Küchenmöbel und Lichter vorhanden sein. Laut Gesetzgebung gehört der Hausrat nicht dazu. Streng genommen sind Sie als Vermieter deshalb nicht verpflichtet, Geschirr und Besteck, Bettwäsche und elektronische Geräte in der Wohnung bereitzustellen.
Warum lohnt sich eine gute Einrichtung?
Als Vermieter liegt Ihnen wahrscheinlich daran, anständige Mieter zu finden, und diese haben in der Regel nicht nur gewisse Ansprüche an das Mietobjekt, sondern auch an die Einrichtung. Das bedeutet, dass es mit einer gut möblierten Wohnung einfacher sein kann, solche Mieter zu finden. Besonders bei Kurzzeitmieten oder Ferienwohnungen kann die Einrichtung ein entscheidendes Kriterium sein, warum sich Mieter für oder gegen eine Wohnung entscheiden. Hinzu kommt der Fakt, dass möblierte Wohnungen meist teurer vermietet werden können als unmöblierte.
Standard – Diese Möbel und Gegenstände sollte Ihr Mietobjekt in jedem Fall haben
Egal ob möbliert oder unmöbliert - In der Regel kann ein Mieter davon ausgehen, dass einige Einrichtungsgegenstände in der Wohnung vorhanden sind. Dabei handelt es sich normalerweise um Türen, Heizkörper, Dusche und WC und natürlich die nötigen Versorgungsanschlüsse für Wasser, Strom etc. Eine möblierte Wohnung dagegen ist meist so definiert, dass Sie einzugsfertig ist – ein Mieter kann also theoretisch darin leben, ohne zusätzliche Gegenstände mitbringen zu müssen. Unter anderem sollten sich folgende Dinge im Mietobjekt befinden:
- Bett
- Schränke
- Regale
- Küche (inklusive Herd, Spülbecken)
- Küchenmöbel (Tisch und Stühle)
- Ausreichend Beleuchtung
- Sofa oder Sitzgruppe im Wohnbereich
- Waschmaschine
- Eventuell Balkon- oder Terrassenmöbel
Nice-to-Have, muss aber nicht sein
Manche Dienste sind typisch dafür, dass Vermieter sie zusätzlich anbieten. Meist wird dafür dann ein separater Zuschlag oder eine anderweitige Service-Gebühr berechnet. Dazu gehören vor allem Telefon- und Internetanschlüsse. In unserer heutigen Zeit rücken Festnetzanschlüsse immer mehr in den Hintergrund. Wichtiger ist ein gut funktionierendes WLAN.
Was ist bei Wohnungen zur kurzfristigen Vermietung besonders wichtig?
Soll die Wohnung lediglich an Touristen oder andere Menschen vermietet werden, die sich nicht längerfristig dort aufhalten, sind noch einige weitere Aspekte wichtig. Denken Sie dabei daran, dass eine bessere Ausstattung Ihre Wohnung hochwertiger machen kann. Sie wird dann nicht nur öfter gebucht, sondern Sie können auch den Mietpreis höher ansetzen. Kurzfristige Gäste schätzen unter anderem die folgenden Dinge:
- Mikrowelle
- Besteck und Geschirr
- Bettwäsche und Handtücher
- Haarföhn
- Toilettenpapier
- Pflegeprodukte wie Seife und Shampoo
Ansonsten kommt es auch darauf an, wie Sie Ihr Mietobjekt bewerben. Soll die Wohnung vor allem digitale Nomaden oder Geschäftsreisende ansprechen? Dann sind nicht nur eine ruhige Lage und gute Schalldämpfung von Vorteil, sondern auch Highspeed-WLAN und ein Platz zum Arbeiten.
Was Sie ansonsten noch beachten sollten
Wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten, können Sie einen Möblierungszuschlag zu Ihrem Mietpreis hinzurechnen. Um dessen Höhe zu ermitteln, muss berücksichtigt werden, wie wertvoll die Einrichtungsgegenstände zum Zeitpunkt des Einzugs sind. Außerdem verlieren diese mit der Zeit an Wert, weshalb auch eine Abschreibung nötig werden kann.
Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung Ihrer Wohnung auch die Anzahl an Mietern. Besonders in Ferienwohnungen sollten Sie genügend Einrichtungsgegenstände für alle Besucher zur Verfügung stellen. Hat die Wohnung etwa eine Kapazität für vier Personen, so sollten Sie mindestens vier Teller, vier Bestecksets und vier Handtücher etc. bereitstellen.
Zuletzt sollten Sie die Einrichtung und auch den Hausrat der Wohnung in einer Inventarliste festhalten. So stellen Sie sicher, dass beim Auszug des Mieters noch alles vorhanden ist und sichern sich ab, wenn etwas abhanden kommt oder beschädigt ist. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, wendet sich an eine Plattform wie Spotahome. Diese bietet Vermietern Unterstützung bei der Suche nach Mietern, aber auch eine Absicherung im Falle von Mietschäden. So brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihr Mobiliar machen, wenn Sie Ihre möblierte Wohnung vermieten.