Wie werde ich Freelancer in Österreich?

Um als Freelancer in Österreich zu starten, sind nicht viele Schritte nötig. Sobald du weißt, ob du ein Gewerbe anmelden musst und das im Falle des Falles getan hast, musst du dich nur noch bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt melden. Ganz einfach! Vor allem deshalb, weil du das Meiste online erledigen kannst. Wir erklären dir die einzelnen Schritte, um Freelancer in Österreich zu werden.

Gewerbe, Neuer Selbstständiger oder freier Beruf?

Wenn du dich in Österreich selbstständig machen willst, musst du zuerst herausfinden, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Es gibt freie und reglementierte Gewerbe. Für ein reglementiertes Gewerbe musst du einen Befähigungsnachweis erbringen, für freie nicht. Sogenannte Neue Selbstständige müssen gar kein Gewerbe anmelden. Darauf gehe ich später noch ein.

Ein Gewerbe kann – sofern du das 18. Lebensjahr abgeschlossen hast und keine Strafdelikte vorliegen – grundsätzlich jeder anmelden. Die zuständige Behörde ist die Bezirkshauptmannschaft des Standorts, von dem aus du das Gewerbe betreibst. In Wien ist es die Magistratsbehörde MA 63. Das Gewerbe kann online angemeldet werden.

Folgende Informationen sind nötig:

  • Genaue Bezeichnung des Gewerbes
  • Standort der Gewerbeausübung
  • Daten des Gewerbeanmelders: Vor- und Familienname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer

Innerhalb von drei Monaten muss die Behörde dein Gewerbe in das Gewerberegister eintragen. Mit dem Gewerbe kannst du aber starten, sobald die Unterlagen beim Amt eingegangen sind.

Tipp: Auf der Seite der Wirtschaftskammer findest du noch mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung

Neue Selbstständige und Freie Berufe brauchen keine Gewerberegistrierung

Wie schon erwähnt, muss die Gruppe der sogenannten „Neuen Selbstständigen“ kein Gewerbe anmelden. Zu ihnen zählen unter anderem: Vortragende, Künstler, Sachverständige, Aufsichtsräte, Journalisten, Schriftsteller und Personen, die Gesundheitsberufe selbstständig ausüben (zum Beispiel Krankenpfleger, Hebammen, etc.), auch IT-Dienstleister können unter gewissen Umständen Neue Selbstständige sein.

Tipp: Wenn du nicht sicher bist, ob du zur Gruppe der Neuen Selbstständigen zählst, erkundige dich am besten bei der Wirtschaftskammer Österreich.

Manche Freie Berufe sind in Kammern organisiert. Dazu zählen:

  • Apotheker
  • Architekten und Ingenieurkonsulenten
  • Ärzte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Tierärzte
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Zahnärzte

Die Mitgliedschaft in diesen Kammern ist Pflicht. Hier findest du mehr Informationen zu den Freien Berufen und Links zu den jeweiligen Kammern.

Die Sozialversicherung

Egal ob du Neuer Selbstständiger bist, einen freien Beruf ausübst oder ein Gewerbe anmelden musst, als Selbstständiger in Österreich musst du dich innerhalb eines Monats ab Beginn deiner Tätigkeit bei der SVA – der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft – anmelden. Die Versicherungsanmeldung kannst du online erledigen.

Als Neuer Selbständiger bist du nur dann bei der SVA pflichtversichert, wenn deine Einkünfte über der Versicherungsgrenze von EUR 5.256,60 im Jahr liegen. Es gibt aber die Möglichkeit des Opting-In, also dich freiwillig versichern zu lassen.

ACHTUNG: Die tatsächliche Höhe der Sozialversicherungsbeiträge wird erst im Nachhinein berechnet, wenn der Einkommensbescheid vorliegt. In den ersten drei Jahren gilt die Versicherungsgrenze gleichzeitig auch als vorläufige Beitragsgrundlage. Erst ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird die vorläufige Beitragsgrundlage von den Einkünften des drittvorangegangenen Jahres (2015 für 2018) und den damals vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen abgeleitet. Es kann also passieren, dass deine Beiträge nach dem dritten Jahr empfindlich steigen, wenn du gut verdient hast. Sorge rechtzeitig für Rücklagen!

  • Hier findest du einen ausführlichen Leitfaden der SVA für Freiberufler und Neue Selbstständige.

Anmeldung beim Finanzamt

Um als Freelancer in Österreich zu starten, musst du dich ebenfalls innerhalb eines Monats beim Finanzamt melden. Dazu musst du dich bei Finanzonline unter "online Erstanmeldung" registrieren. Stimmen deine Anmeldedaten mit den bereits beim Finanzamt gespeicherten, personenbezogenen Daten (Grunddaten) überein, erhältst du deine Zugangskennungen. Diese werden mit der Post als Brief geschickt. Wenn du einmal einen Zugang hast, kannst du hier deine Unternehmenstätigkeit melden und künftig auch deine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wenn du diese Schritte durchlaufen hast, kannst du mit deiner beruflichen Selbstständigkeit in Österreich starten. Vielleicht bist du noch nicht sicher, wohin es dich als Freelancer verschlagen soll? Hier sind weitere Artikel, die dich interessieren könnten:

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