Die Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin ist durch das sogenannte Zweckentfremdungsverbot nicht mehr erlaubt. Denn dieses Gesetz verbietet die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen. Das hat viele Vermieter, die möblierte Wohnungen auf Zeit anbieten oder anbieten wollen, verunsichert.
Ist die Vermietung der Wohnung noch erlaubt? Wenn ja, mit welchen Auflagen?
Die gute Nachricht für Vermieter, die ihre Wohnung auf Zeit anbieten: Eine längere Vermietung der kompletten Wohnung ist dann erlaubt, wenn dies zum ortsüblichen Mietpreis geschieht und der Untermieter währenddessen seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung begründet. Vermieten auf Zeit ist also möglich, denn es ist nicht mit einer Ferienwohnung gleichzusetzen. Die Zielgruppen sind auch andere. Statt auf Touristen setzen Vermieter beim Wohnen auf Zeit neben Berufstätigen auch auf Studenten, die zum Beispiel ein Auslandssemester absolvieren.
Wer seine Wohnung in Berlin vermieten und die Vorteile von Vermieten auf Zeit nutzen will, muss beachten, dass der Mieter mindestens zwei Monate in der Wohnung leben und in Berlin arbeiten beziehungsweise studieren oder eine andere Ausbildung machen muss.
Das Zweckentfremdungsverbot gilt für Wohnungen, die tage- oder wochenweise an Touristen vermietet werden. Nicht aber für Wohnen auf Zeit.
Ferienwohnung und Wohnen auf Zeit – Die Unterschiede
Ferienwohnung:
- Zielgruppe Touristen
- eher einfach möbliert
- zweckmäßig, weniger Komfort (Touristen sind meistens unterwegs)
- Preise pro Nacht
- fällt unter das Zweckentfremdungsverbot (wenn keine Ausnahmegenehmigung vorhanden)
Wohnung auf Zeit:
- Zielgruppe Berufstätige, Studenten und Auszubildende
- Preise werden pro Monat ausgewiesen
- höherwertiger möbliert, gemütlicher, ein Zuhause auf Zeit
- fällt nicht unter das Zweckentfremdungsverbot, wenn Mieter in Berlin arbeitet und mindestens 2 Monate mietet
Auf der Seite von Haus und Grund Berlin werden alle Fragen zum Zweckentfremdungsverbot ausführlich geklärt. Hier findest Du 28 Fakten zum Zweckentfremdungsverbot.
Welche Gesetze und Regeln Du noch beachten musst
Im November 2015 trat in Deutschland das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mieter müssen seitdem bei An– oder Ummeldung auf dem Bürgeramt eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Das Gesetz gilt auch für das Zeitwohnen. Mieter, die bereits in Deutschland gemeldet sind, müssen sich dann anmelden, wenn sie länger als sechs Monate in Berlin leben. Bei denjenigen, die aus dem Ausland kommen, sind es drei Monate. Bei kürzeren Aufenthalten ist keine Anmeldung nötig. Für Dich als Vermieter bedeutet das nur, eine Unterschrift geben zu müssen. Es ist also kein großer Mehraufwand dadurch gegeben.
Die wichtigsten Vorteile von Vermieten auf Zeit
Wer seine Wohnung auf Zeit vermietet, genießt den Vorteil, die Wohnung flexibler nützen zu können. Der Mieter zahlt außerdem einen Pauschalbetrag, in dem sämtliche Nebenkosten sowie Möblierungskosten etc. enthalten sind. Der Vermieter muss sich dabei nicht am Mietspiegel orientieren, sondern kann den Mietpreis verlangen, den er auf dem Markt erzielt.
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