Sozialversicherungsnummer in Frankreich beantragen
Wenn du in Frankreich einen Wohnsitz beziehst und vor hast dorthin auszuwandern, gilt es einiges zu beachten - so auch die Anmeldung im französischen Sozialversicherungssystem. Frankreichs Bürokratie gilt als komplex und die Behördengänge können gerade für Auswanderer ohne Französisch-Kenntnisse etwas erschwerend sein. Da du jedoch als EU-Bürger keine besondere Aufenthaltserlaubnis benötigst und zwischen Deutschland und Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kannst du hier ebenfalls nahtlos deine Rentenansprüche geltend machen.
Erfahre in diesem Artikel, wie du die Sozialversicherungsnummer in Frankreich beantragen kannst und was du dabei bedenken solltest.
Das französische Sozialsystem
Mit dem Beitritt zur staatlichen Sozialversicherung, der Sécurité Sociale, kannst du Leistungen, wie Kranken- und Rentenversicherung, beziehen und bist in diesen Fällen bestens abgesichert. Während man normalweise seine Sozialversicherungsnummer bereits mit der Geburt im Heimatland bekommt, müssen bei einer Auswanderung einige Bemühungen in Kauf genommen werden.
Frankreich ist in vier Sozialversicherungssysteme gegliedert:
- Régime Générale: für Arbeitnehmer
- Régimes Autonomes: für Selbständige
- Régimes Agricoles: für Landwirte
- Régimes Spéciaux: für bestimmte Berufsgruppen
Die Mehrheit der Bevölkerung in Frankreich ist über die staatliche Krankenversicherung im Régime Générale System versichert und ermöglicht auch dir den einfachsten Weg zum Erhalt deiner französischen Sozialversicherungsnummer.
Sozialversicherungsnummer beantragen
Am schnellsten bekommst du deine Sozialversicherungsnummer mit einem vorhandenen Arbeitsvertrag und die damit verbundene Anmeldung bei der Krankenversicherung über deinen Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Anmeldung im Sozialversicherungssystem bei der URSSAF und die damit verbundene Beantragung der Sozialversicherungsnummer in Frankreich. Über die Anmeldung bei der Krankenkasse, der Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM), durch deinen Arbeitgeber bekommst du zeitnah Rückmeldung zu deinem Wohnsitz in Frankreich und kannst deine Versichertenkarte, die Carte Vital, beantragen. Mit der Krankenversicherungskarte, erhälst du dann auch deine Sozialversicherungsnummer, die sogenannte numero de securité social. Sie ist deine Identifikation im französischem Sozialversicherungssystem und ermöglicht dir ein Leben in Frankreich.
Anders als in Deutschland übernimmt die staatliche Krankenversicherung in Frankreich nur 70% der anfallenden Kosten. Die restlichen 30% sind Selbstbeteiligung oder können über spezielle private Zusatzleistungen abgedeckt werden.
Solange du deine Versichertenkarte noch nicht erhalten hast, ist es oftmals notwendig bei ärztlichen Behandlungen in Vorleistung zu gehen, diese kannst du dir allerdings später mit einer Rechnung vom Arzt von deiner französischen Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Mit einem Arbeitsvertrag und Wohnsitz in Frankreich kannst du in den meisten Fällen übrigens auch direkt ein Bankkonto eröffnen und erhälst deine Maestro- und Kreditkarte, die sogenannte Carte Bleue.
Ob für deine Krankenkasse, deinen Arbeitgeber oder die Eröffnung eines Bankkontos, du benötigst in jedem Fall übersetzte Dokumente in beglaubigter Form. Wie du die beste Bank in Frankreich findest und ein Bankkonto eröffnest, liest du hier per Klick.
Du bist Selbstständig unterwegs? Wir verraten dir ebenfalls, wie du dich als Freelancer in Frankreich anmeldest.
Wichtige Unterlagen
Im Regelfall benötigt man als EU-Bürger keine spezifische Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, hingegen aber relevante Unterlagen und Dokumente in französischer Übersetzung und als beglaubigte Kopie. Die Beschaffung internationaler bzw. übersetzter Dokumente ist daher im Vorfeld sehr vorteilhaft und erspart überflüssige Reisen zurück ins Heimatland.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankkonto in Frankreich (RIB)
- Arbeitsvertrag bzw. Gehaltsbescheinigung
- Wohnsitz (Mietvertrag o. Abrechnungen)
- Nachweis über deutsche Krankenversicherung (Formulare E 106 und E 108)
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
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