Du möchtest dich in Frankreich krankenversichern? Wann dies notwendig ist und wo du am besten aufgehoben bist, erfährst du hier.
Vorweg erst einmal ein paar ermutigende Worte: Sich im französischen Krankenversicherungssystem zurechtzufinden ist kein Ding der Unmöglichkeit und die Qualität der Leistungen ist nicht schlechter als in Deutschland.
Dennoch gibt es ein paar Unterschiede. Welche das sind und worauf du bei einer Krankenversicherung in Frankreich achten musst, kannst du im Folgenden nachlesen.
Pflichtversicherung
In Frankreich gehört die Krankenversicherung wie in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Wer also Arbeit in Anspruch nimmt, wird durch den Arbeitgeber automatisch versichert.
Für Selbstständige gibt es spezielle Krankenkassen, die im Falle des Falles hohe Selbstbehalte fordern. Viele Franzosen schließen deshalb noch eine private Zusatzversicherung ab.
Sozialversicherungsabgaben finanzieren die Krankenversicherung zum größten Teil. Arbeitnehmer zahlen 0,75 Prozent des Bruttogehalts ein und Arbeitgeber übernehmen 12,80 Prozent.
Das régime général
Fast 90% der Franzosen werden durch das régime général versichert, das Personen aufnimmt, die sich in einem Anstellungsverhältnis befinden und in Frankreich wohnen.
Es ist nicht wie in Deutschland so, dass du bei deiner Krankenkasse einzahlst und hinterher von der Kasse, entsprechend des Vertrages, die Leistungen erstattet bekommst.
Im régime général erhältst du von der CPAM normalerweise ca. 70% der Arztkosten und Ausgaben für verschreibungspflichtige Medikamente zurück. Bei bestimmten Ausnahmen wie Zahnarztkosten, Operationen oder Krankenhausaufenthalt werden auch bis zu 100% der Kosten übernommen.
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für das régime général werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
Welche Kosten erstattet die Krankenkasse?
Dies legen die staatlichen Behörden fest und der Anteil hängt von der Art der Behandlung ab. Man kann sich ungefähr an folgenden Anteilen orientieren, die aber wechseln:
- Ambulante Behandlungen: 70 Prozent
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus: 80 Prozent (nach vier Wochen 100 Prozent)
- Laboruntersuchungen: 60 bis 70 Prozent (Ausnahmen: Aids- und Hepatitis C-Tests werden komplett übernommen)
- Verschreibungspflichtige Medikamente: 65 Prozent
- Lebenswichtige Medikamente: 100 Prozent
- Medikamente mit geringerem Wirkungsgrad und homöopathische Präparate: 35 Prozent
- Optische Sehhilfen ohne Brillen: 65 Prozent
- Prothesen und Hilfsmittel für Behinderte: 100 Prozent
- Transport und Unterkunft: 65 Prozent
Manchmal ist auch eine komplette Kostenübernahme möglich. Zum Beispiel bei Geringverdiendern. Bei komplizierten Operationen, chronischen Erkrankungen oder Mutterschaft werden ebenfalls 100 Prozent der Kosten erstattet.
Krankenversicherung in Frankreich für Auswanderer
In den ersten drei Monaten werden Auswanderer automatisch über die staatliche Krankenkasse versichert. Danach ist eine eigenständige Versicherung lediglich bei einer Arbeitsleistung von mindestens 60 Stunden pro Monat möglich. Wer dies nicht leistet, muss über den Partner oder eine andere nahestehende Person mitversichert werden.
Angestellte werden durch den Arbeitgeber automatisch bei der Krankenversicherung angemeldet. Die Sozialversicherungsnummer wird anschließend erteilt, welche du für viele Dinge in Frankreich benötigst. Nach der Anmeldung erhältst du innerhalb von wenigen Wochen einen Antrag auf die Carte Vital. Den Antrag füllst du aus und und schickst ihn zurück.
Über die Karte werden Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechne. Bis du sie erhältst, musst du Rechnungen an den Arzt bezahlen und dann zur Erstattung einreichen.
Private Krankenversicherung in Frankreich abschließen
Eine private Krankenversicherung in Frankreich ist durchaus zu empfehlen, aufgrund der hohen Eigenbeteiligungen. Hier gibt es eine große Auswahl. Du kannst zum Beispiel wählen, ob du ganze Bereiche oder nur einzelne Sparten absichern möchtest.
Eine private Zusatzversicherung bietet folgendes:
- Übernahme der Selbstbehalte für ambulante und stationäre Behandlungen
- Zuschüsse für Zahnersatz, Brillen und andere Sehhilfen
- Z.B. weitere Behandlungsmethoden wie Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik
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