Französische Staatsbürgerschaft für Deutsche. So funktioniert's!
Auswanderer kommen oft irgendwann an den Punkt, an dem sie überlegen, die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes anzunehmen. Auch wenn du EU-Bürger bist, hat es manchmal Vorteile, die Staatsbürgerschaft des Lebensmittelpunkts zu erlangen. Welche Vorteile die französische Staatsbürgerschaft für Deutsche bringt und wie du sie erlangst, liest du in diesem Artikel – Französische Staatsbürgerschaft für Deutsche. So funktioniert’s!
Vorteile der französischen Staatsbürgerschaft
Als EU-Bürger genießt du bereits einige Privilegien. Du kannst deinen Aufenthaltsort innerhalb der EU frei wählen und am Arbeitsmarkt teilnehmen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen, wenn du in Frankreich als deutscher Staatsangehöriger lebst:
• Du hast kein Wahlrecht in Frankreich
• Manche – vor allem öffentliche – Jobs werden nur für Staatsbürger ausgeschrieben
• Höherer administrativer Aufwand: Dokumente, wie Reisepass oder Personalausweis zum Beispiel, musst du über die deutsche Botschaft beantragen
Die Vorteile liegen also im Wahlrecht, das du durch die Staatsbürgerschaft bekommst, den Zugang zum kompletten Arbeitsmarkt und in der einfacheren Abwicklung von Behördengängen. Nicht zuletzt aber ist die Frage der Staatsbürgerschaft auch eine psychologische. Schließlich fühlst du dich in Frankreich zu Hause und möchtest wie ein echter Franzose leben und agieren.
Französische Staatsbürgerschaft für deutsche Erwachsene
Für erwachsene deutsche Ausländer gibt es zwei Möglichkeiten, die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen:
1. Heirat
Durch die Eheschließung mit einem französischen Staatsangehörigen kannst du die französische Staatsbürgerschaft bei der Präfektur deiner Wohnadresse beantragen, wenn:
• die Ehe rechtsgültig besteht
• du bereits vier Jahre verheiratet bist: Dem Antrag auf Staatsbürgerschaft kann nach einer Frist von vier Jahren nach der Eheschließung zugestimmt werden. Voraussetzung: Die Lebensgemeinschaft zwischen den beiden Ehepartnern bestand seit der Heirat unverändert fort.
• du ausreichend Sprachkenntnisse nachweisen kannst: Als Nachweis für die Sprachkenntnisse gelten entweder ein von einer französischen Behörde ausgestelltes Zertifikat (Hochschulzeugnis, DELF, DALF Niveau B1 in den Bereichen Lese-, Hörverständnis und mündlicher Ausdruck des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder eine mindestens zwei Jahre vor Einreichung des Antrags ausgestellte Bescheinigung durch eine dazu befähigte Einrichtung (Träger des Gütesiegels Français langue d’intégration) oder Zertifizierungsstelle.
Die Regierung kann den Antrag allerdings aus folgenden Gründen ablehnen:
• mangelnde Sprachkenntnisse
• „Unwürdigkeit“ (zum Beispiel, wenn Straftaten vorliegen)
• mangelnde Integration (zum Beispiel, wenn Burka getragen wird)
2. Einbürgerung
Um eine französische Staatsbürgerschaft als Deutscher zu erlangen ohne zu heiraten, kannst du auch eine Einbürgerung beantragen. Diese musst du bei der Präfektur deines französischen Wohnsitzes einreichen. Dort wird dein Antrag mit Empfehlungen für den Minister versehen (Ablehnung, Aufschiebung oder Bewilligung). Letztlich entscheidet der zuständige Minister, ob die Einbürgerung bewilligt wird oder nicht.
Folgende Voraussetzungen musst du in jedem Fall erfüllen:
• Dein Lebensmittelpunkt muss nachweislich die vergangenen fünf Jahre in Frankreich gelegen haben – unter gewissen Voraussetzungen, zum Beispiel wenn du für den französischen Staat oder für eine Einrichtung von besonderem Interesse für die französische Wirtschaft oder Kultur bist, kannst du auch ohne Ansässigkeitsnachweis eingebürgert werden.
• Du musst ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen können (siehe Punkt Heirat)
• Du musst über Kenntnisse der französischen Geschichte, Kultur und Gesellschaft verfügen.
Die Einbürgerung kann (zum Beispiel bei Vorliegen von Straftaten) verwehrt werden.
Folgende Dokumente benötigst du in der Regel zur Einbürgerung:
Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis aus Deutschland, Einkommensnachweise der letzten Jahre, Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich.
Tipp: Wenn du Geschwister mit französischer Staatsbürgerschaft hast, gelten eigene Bestimmungen. Welche das sind, liest du hier.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft für Deutsche findest du auch auf der Seite der französischen Botschaft und auf der offiziellen Seite des zuständigen Ministeriums oder hier.
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